Der Gesuchsteller hat am 23. Oktober 2017 (Postaufgabe) ein Ausstandsgesuch gegen Obergerichtsvizepräsident Walter Kobler in dessen Funktion als Einzelrichter des Obergerichts eingereicht. Letzterer hat dieses an eine Abteilung des Obergerichts weitergeleitet und gleichzeitig das Vorliegen eines Ausstandsgrundes bestritten (act. 2). Der vom Gesetz vorgeschriebene Ablauf wurde somit eingehalten.