Seite 2 unter Verrechnung mit dem vom Gesuchsteller geleisteten Kostenvorschuss in Höhe von CHF 200.00, und er wird verpflichtet, dem Gesuchsteller den Vorschuss zu ersetzen. Die ausseramtlichen Kosten werden wettgeschlagen (act. 3/3/6). g) Der begründete Rechtsöffnungsentscheid wird A___ am 26. September 2017 zugestellt (act. 3/3/10/2). h) Gegen den Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden erhebt A___ am 5. Oktober 2017 „Rekurs“ (Anmerkung der Unterzeichneten: recte Beschwerde, act. 3/1).