Die Gerichtskosten vor beiden Instanzen in Höhe von insgesamt CHF 30‘400.00 (Kosten Kantonsgericht CHF 12‘400.00 und Kosten Obergericht CHF 18‘000.00) werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt. Die von ihnen geleisteten Vorschüsse in Höhe von CHF 21‘400.00 (Berufungsbeklagter CHF 6‘400.00 und Berufungskläger CHF 15‘000.00) werden auf ihren jeweiligen Rechtskostenanteil angerechnet. Somit hat der Berufungsbeklagte noch einen Betrag von CHF 8‘800.00 und der Berufungskläger einen solchen von CHF 200.00 zu leisten. 2.3 Parteientschädigungen