Gestützt auf die Art. 17 Abs. 1 lit. b, Art. 19 Abs. 1 lit. b und Art. 20 Gebührenordnung (bGS 233.3) haben die kantonalen Gerichte die Gerichtskosten auf CHF 12‘000.00 bzw. auf CHF 18'000.00 festgesetzt. An diesen Gebühren ist angesichts der grossen Bedeutung der Streitsache, der Vielzahl der zu beantwortenden Fragen sowie der umfangreichen Einlegerakten festzuhalten.