- Zentraler Streitpunkt ist die Frage nach der (weiteren) Gültigkeit des ABV. Diese Problematik ist für das (künftige) Verhältnis der Parteien von weitaus grösserer Bedeutung als die Sanktionierung einzelner Widerhandlungen gegen den ABV. Somit ist bei der Verlegung der Prozesskosten nebst dem betragsmässigen Obsiegen /