- Vorliegend geht es nicht um eine rein vermögensrechtliche Angelegenheit, sondern in der Klage werden vermögensrechtliche Elemente (Konventionalstrafen wegen vier Widerhandlungen gegen den ABV) mit nicht vermögensrechtlichen Elementen (Antrag auf Wahl des Berufungsbeklagten in den Verwaltungsrat der C___ AG und Verbot der Abwahl desselben, solange er sich für das Amt zur Verfügung stellt und Aktionär des Unternehmens ist) verbunden.