Seite 9 Berufungsbeklagten in den Verwaltungsrat in den Jahren 2009, 2011 und 2012 (O1Z 13 21, act. B 3/2, S. 4 f.). CHF 40‘000.00 hat der Berufungsbeklagte als Konventionalstrafe für eine weitere Widerhandlung gegen den ABV eingeklagt; dabei ging es um den proportionalen Anspruch von B___ (entsprechend seiner Beteiligung) an den Bezügen des Berufungsklägers (K1Z 13 21, act. B 3/2, S. 8 f.).