Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten wird für die Aufteilung der Kosten regelmässig das Verhältnis zwischen dem im Rechtsbegehren geforderten und dem im Urteil zugesprochenen Forderungsbetrag von Bedeutung sein. Dies ist jedoch nicht das einzige Kriterium. Namentlich wenn der vermögensrechtliche Streit sich nicht ausschliesslich um die Zusprechung eines festen Betrages dreht oder sowohl vermögensrechtliche wie auch nicht vermögensrechtliche Interessen Gegenstand des Prozesses bilden, kann auch das Gewicht der einzelnen Rechtsbegehren innerhalb des ganzen Rechtsstreites bei der Kostenverteilung berücksichtigt werden.