Seite 5 zu 5 % ab drei unterschiedlichen Zeitpunkten, sei das vorinstanzliche Urteil hingegen zu bestätigen. Bei diesem Ausgang des Prozesses rechtfertige es sich für das bundesgerichtliche Verfahren, die Kosten von CHF 8‘000.00 den Parteien je hälftig aufzuerlegen und keine Parteientschädigungen zuzusprechen. Die Sache werde zur Neuverlegung der Kosten des kantonalen Verfahrens an die Vorinstanz zurückgewiesen (Urteil Bundesgericht 4A_45/2017 E. 7, act. B 1). D. Schriftenwechsel nach der Rückweisung durch das Bundesgericht