Seite 67 3. Prozesskosten 3.1 Erstinstanzliche Gerichtskosten und Parteientschädigungen Der Berufungskläger lässt vor Obergericht ausführen, die im Zusammenhang mit der Sperrung des Privat- und Metallkontos des Berufungsklägers bei der Zürcher Kantonalbank stehenden Anträge hätten von der Vorinstanz bei der Kostenverlegung berücksichtigt werden müssen. Die Kosten seien mehrheitlich der Berufungsbeklagten aufzuerlegen.