2.3.7 Schlussrechnung Der Berufungskläger lässt vor Kantonsgericht an Schranken zusammenfassend ausführen, dass selbst bei einer Gutheissung sämtlicher Guthaben der Berufungsbeklagten aus den drei Verträgen, was einer Gesamtsumme von rund CHF 433‘000.00 entspreche, Gegenforderungen von rund CHF 438‘000.00 bestehen würden. Deshalb wäre die Klage bereits aus diesem Titel abzuweisen. Klägerin: Kapitaleinlage CHF 270‘635.75 Darlehen vom 29.11.2009 CHF 120‘000.00 Darlehen vom 29.05.2013 CHF 42‘000.00 Total CHF 432‘635.75