Seite 64 Die Position Silber im Umfang von CHF 55‘902.00 fällt unter den bestehenden Treu- händer-Vertrag, da auch nach den Ausführungen des Berufungsklägers 100 Kilogramm Silber mit dem Geld der Berufungsbeklagten gekauft worden sind. Dieses Silber befindet sich unbestritten bei der Berufungsbeklagten. Bei der im Rahmen des Treuhandverhältnisses durchzuführenden Abrechnung werden der Ankaufspreis und die Gebühren für die Auslieferung des Silbers mitzuberücksichtigen sein.