B 4/25, S. 29). Weiter findet sich in den Akten eine Belastungsanzeige vom 11. November 2010 für eine physische Silber-Auslieferung im Umfang von 100 Kilogramm (act. B 4/17/11). Ferner liegt ein E-Mail des Berufungsklägers vom 2. Mai 2012 an Treuhänder U___ vor (act. B 4/36/72), worin dieser ausführt: „Das Silber, das ich verwalte, ist bei der ZKB und entspricht dem Trust-Vermögen von Frau C___. Selber besitze ich kein Silber. Silber-Positionen für Frau C___ wurden bereits 2009 gekauft, jedoch wurde es steuerlich nicht ausgewiesen.“