Betrieb der Atemschule und wer die Kosten bezahlt hat –, sind die meisten Positionen nicht zur Verrechnung zuzulassen. Es verbleiben einige Positionen, bei denen zwar nachgewiesen ist, dass der Berufungskläger diese Kosten getragen hat, aber Angaben dazu fehlen, ob diese den Aufbau oder den Betrieb der Atemschule betroffen haben. Wie bereits ausgeführt, ist es nicht Aufgabe des Gerichts, diese Prüfung ohne die entsprechende Behauptung des Berufungsklägers von sich aus vorzunehmen.