Die Berufungsbeklagte lässt vor Kantonsgericht geltend machen, sie habe das ganze Stammkapital finanziert. Der Vermerk in der Steuererklärung 2010 sei irrtümlich erfolgt und in den Folgejahren korrigiert worden. CHF 20‘000.00 seien vom Konto der Berufungsbeklagten bei der HypoVereinsbank direkt auf das Gesellschaftsgründungskonto bei der Vadian Bank AG geflossen. Die Berufungsbeklagte lässt vor Obergericht ergänzen, auch beim Stammkapital handle es sich um eine Position, die im Gesamtkontext des Treuhandvertrages abzuwickeln sei.