2.3.6.5 Stammkapital der A___ GmbH (CHF 20‘000.00) Der Berufungskläger lässt vor Kantonsgericht ausführen, er habe die Kosten für die Anteile der GmbH der Berufungsbeklagten von CHF 20‘000.00 bevorschusst, und zwar von seinem Konto bei der UBS AG auf das Kontokorrentkonto der A___ GmbH bei der Vadian Bank AG. Als Beweis werde auf die Steuererklärungen 2010 bis 2012 der Berufungsbeklagten verwiesen. Der Berufungskläger habe das Stammkapital mit seinen Geldern bezahlt. Die Deklaration in der Steuererklärung der Berufungsbeklagten sei nicht irrtümlich erfolgt. Der Berufungskläger lässt vor Obergericht anfügen, CHF 20‘000.00 seien von seinem Konto zugunsten des Kontos der A_