2.3.6.4 Darlehen B___ (CHF 110‘000.00) Der Berufungskläger lässt vor Kantonsgericht ausführen, die Berufungsbeklagte habe ihrem Neffen B___ ein Darlehen von CHF 110‘000.00 gewährt. Den Betrag habe der Berufungskläger von seinem Privatkonto bei der ZKB am 30. November 2012 überwiesen. In jenem Zeitpunkt hätten sich keine Gelder der Berufungsbeklagten mehr auf dem Konto bei der ZKB befunden. Diese Gelder seien am 14. Januar 2010 zur Vadian Bank AG überwiesen worden. Da das Guthaben auf dem Konto des Berufungsklägers nicht ausgereicht habe, habe er am 28. November 2012 etwas von seinem Silber verkaufen müssen.