2.3.6.2 Nettomiete (CHF 114‘400.00) Der Berufungskläger lässt vor Kantonsgericht ausführen, die Berufungsbeklagte habe erstmals in der Klageschrift die offenen Mietzinszahlungen anerkannt und zur Verrechnung zugelassen. Das Mietverhältnis sei per 31. Mai 2014 aufgelöst worden. Die Miete habe vom 1. Februar 2010 bis Ende Mai 2014 und damit 52 Monate gedauert. Der geschuldete Nettomietzins betrage damit (52 x CHF 2‘200.00) CHF 114‘400.00. Eventualiter werde dieser Betrag zur Verrechnung gestellt. Der Berufungskläger lässt vor Obergericht ergänzen, die Vorinstanz habe die aus dem Mietvertrag vom 15. Januar 2010 geschuldeten Mietzinse von CHF 114‘400.00 verrechnet.