Die Berufungsbeklagte habe dem Berufungskläger im März 2010 ihr väterliches Erbe von CHF 124‘000.00 überweisen lassen. Es seien in einem ersten Umgang nur CHF 124.00 überwiesen worden, danach aber noch CHF 120‘000.00. Die CHF 124.00 habe der Berufungskläger auf ihr Trustkonto überwiesen, während von dem der Berufungsbeklagten zustehenden Betrag von CHF 120‘000.00 jede Spur fehle. Der Vertragsentwurf hätte den bestehenden Vertrag, der richtig datiert gewesen sei, ersetzen sollen. Dazu sei es aber nicht gekommen. Es sei bestritten, dass die Berufungsbeklagte dem Berufungskläger CHF 120‘000.00 rückvergütet habe.