3 und 4 richtig erkannt hat (Erwägung 2.3.3 S. 26), liegt vorliegend keine Stufenklage vor, bei welcher im selben Verfahren zuerst Auskunftserteilung und Rechnungslegung verlangt und anschliessend die Forderung gestützt darauf beziffert und substantiiert wird. Die klägerischen Rechtsbegehren Ziff. 1 und 2, worin Rechenschaftsablegung beantragt wird, sind Hauptanträge und nicht etwa Beweisanträge zu den Eventualbegehren in Ziff. 3 und 4.