2.2.3.3 Fazit Der von den Parteien am 3. März 2009 geschlossene Treuhänder-Vertrag ist gültig geschlossen und folglich beachtlich. 2.2.4 Informations- und Abrechnungspflicht Der Berufungskläger lässt vor Kantonsgericht vorbringen, selbstverständlich sei er bereit, die Zahlungen der Berufungsbeklagten bei der Liquidation der Gesellschaft zu berücksichtigen. Die Berufungsbeklagte habe dem Berufungskläger vom