2.2.3.2 Täuschung Bezüglich der Parteivorbringen vor Kantonsgericht kann auf Erwägung 2.2.3.1 eingangs verwiesen werden. Der Berufungskläger lässt vor Obergericht anfügen, auch absichtliche Täuschung sei gegeben, weil die Berufungsbeklagte den Berufungskläger unter Vorgabe des gemeinsamen Planes zum Vertragsabschluss verleitet habe. Die Jahresfrist gemäss