Seite 31 fechte. Alle drei Verträge, der Treuhänder-Vertrag und die beiden Darlehensverträge, würden derartige Elemente enthalten. Die ausnützenden und auch übervorteilenden Elemente würden sich teilweise nicht direkt aus dem Wortlaut der einzelnen Verträge ergeben, würden aber vor dem Hintergrund der ganzen Geschichte ein ganz anderes Gewicht erhalten. Der Berufungskläger berufe sich zusätzlich in Bezug auf diese drei Verträge auch auf Übervorteilung, Grundlagenirrtum und Täuschung.