B 4/33/65) schreibt er: „Ich bin daran, die finanziellen Geldströme buchhalterisch nachzuvollziehen, um genau feststellen zu können, wer wo wann wieviel in das Unternehmen „Umzug in die Schweiz und Aufbau einer Atemschule“ beigesteuert hat.“ Weiter führte er in diesem E-Mail verschiedene Bereiche auf, die er im Fall eines Unfalls, Unglücks oder Todesfalls geregelt haben wolle (act. B 4/33/65). Widersprüchlich ist ebenfalls, dass es sich der Berufungskläger trotz einer behaupteten teilweisen Urteilsunfähigkeit ohne weiteres zutraute, die Berufungsbeklagte in deren geschäftlichem Umfeld mit seinem fachlichen Wissen zu unterstützen.