Der Berufungskläger sei bei X___ GmbH in K___ als Finanz- und Controllingmanager tätig gewesen. Im Zeitpunkt der angeblichen Urteilsunfähigkeit sei er Verwaltungsrat bei einer Stiftung gewesen und er habe ein Grossprojekt in Genf im Zusammenhang mit dem World Trade Center Cointrin (WTC) in Genf lanciert. Für das vorliegende Verfahren habe er Geldflüsse rekonstruieren können. Beim medizinischen Attest falle auf, dass es keine Diagnose nach ICD-10 enthalte, weshalb es völlig unqualifiziert sei. Der Arztbericht sei sehr oberflächlich und allgemein gehalten. Dieser sei im November 2013 ausgestellt worden, als die Situation eskaliert sei.