Der Berufungskläger sei für die Berufungsbeklagte in den Bereichen IT, PR und Marketing tätig gewesen. Das E-Mail vom 2. Mai 2012 habe gezeigt, wie der Berufungskläger versucht habe, finanziell komplexe Sachverhalte zu bewältigen, aber aufgrund seiner Krankheit vor lauter Detailgenauigkeit schliesslich die Übersicht verloren und teilweise falsche Rückschlüsse oder Zuordnungen gezogen habe. Der Berufungskläger habe ohne Begleitung komplexe Rechtsgeschäfte (mit Aus-