2.2.2 Urteilsunfähigkeit des Berufungsklägers (Treuhänder-Vertrag) Der Berufungskläger lässt vor Kantonsgericht ausführen, die mit der Berufungsbeklagten geschlossenen Verträge seien nichtig, weil er im Zeitpunkt der Unterzeichnung jeweils nicht urteilsfähig gewesen sei. Die Vereinbarung vom 26. Mai 2013 zeige eindrücklich die Einseitigkeit der Verträge. Nach ersten Kontakten habe sich der Berufungskläger entschlossen, die Berufungsbeklagte und deren Trägerverein mit seinem Wissen fachlich und auch finanziell grosszügig zu unterstützen. Der Berufungskläger habe sich beim Umzug in die Schweiz und dem Aufbau einer neuen Existenz in O___