Seite 25 Das Obergericht hat in vorstehender Erwägung 2.1 aufgezeigt, dass der von den Parteien am 3. März 2009 geschlossene Treuhändervertrag unabhängig davon, ob zwischen den Parteien für den Aufbau einer Atemschule eine einfache Gesellschaft bestanden hat oder nicht, grundsätzlich gültig geschlossen ist. Im Ergebnis stimmt in diesem Punkt die Beurteilung der Vorinstanz (Erwägung 2.1.1) mit derjenigen des Obergerichts überein.