Die Berufungsbeklagte lässt vor Obergericht ergänzen, dass die Verträge allein von ihr redigiert worden wären, stelle eine neue Behauptung dar. Untypische Formulierungen würden nicht bedeuten, dass der Vertrag unklar sei. Ebenfalls neu sei die Behauptung, „AC“ stehe für „Atemschule C___“. In kläg. act. 8 und 9 habe der Berufungskläger das Geld als Vermögen der Berufungsbeklagten bezeichnet. Die Berufungsbeklagte habe jeweils Ende Jahr eine Abrechnung mit der Bezeichnung „AC Trust – Vermögen von C___ – treuhänderisch verwaltet durch N___“ erhalten.