Es sei nicht um den Betrieb der Schule gegangen, sondern Zweck der einfachen Gesellschaft sei das Schaffen der Rahmenbedingungen für die spätere Tätigkeit der Atemschule gewesen. Der Berufungskläger lässt vor Obergericht ergänzen, die Vorinstanz habe die Vorgeschichte und die Begleitumstände, die zum Treuhänder-Vertrag und auch zu den übrigen Verträgen geführt hätten, nicht gewürdigt und stattdessen eine „abstrakte Würdigung“ der einzelnen Verträge vorgenommen.