Seite 23 von der D___-Unternehmensberatung ableiten (act. B 4/35/61-63). Dasselbe gilt für den vom Berufungskläger am 22. Februar/1. März 2010 geführten E-Mail-Verkehr mit Treuhänder U___ zur Gründung einer GmbH für die Atemschule und zu einem Businessplan. Unter anderem spricht der Berufungskläger von „ihrer“ „Geschäftstätigkeit“, gemeint ist damit C___ (act. B 4/33/64). Eher auf ein Gesellschaftsverhältnis deutet das E-Mail des Berufungsklägers vom 30. Juni 2010 an RA RW___ (act.