Gibt es andere, schlüssige Indizien, die für eine einfache Gesellschaft sprechen könnten? Das „Nutzungskonzept – Atemschule GA___“ zum Baugesuch von 2010 weist nach Meinung des Obergerichts nicht eindeutig auf eine einfache Gesellschaft hin. Im genannten Konzept werden die Person und die bisherige Tätigkeit von C___ kurz beschrieben und N___ als freier Mitarbeiter und Käufer einer passenden Liegenschaft für Frau C___ in der Schweiz bezeichnet (act B 4/35/55). Ebenfalls nichts Klärendes lässt sich aus der erfolgten Beratung beider Parteien in der Zeit von Dezember 2008 bis März 2009 für die Markteinführung von GS___ bei H___