Was ergibt sich bezüglich einer einfachen Gesellschaft aus den beiden Darlehensverträgen vom 29. November 2009 und vom 29. Mai 2013? Bei beiden Verträgen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertragsinhalt keinerlei Hinweise auf einen Zusammenhang mit dem Aufbau einer Atemschule. Somit fehlt es auch hier an Indizien, welche auf eine Verbindung zur behaupteten einfachen Gesellschaft schliessen lassen könnten. Daran ändert nichts, dass es sich bei beiden Darlehens- Seite 22 verträgen, entgegen deren Bezeichnung um Schuldanerkennungen handelt (siehe Erwägung 2.3.1).