Der am 22. März 2010 auf sein Konto bei der UBS AG angewiesene Betrag von CHF 120‘000.00 sei ein weiterer Betrag in die einfache Gesellschaft gewesen. Die Berufungsbeklagte lässt vor Kantonsgericht geltend machen, sie habe die Pensionierung in der Schweiz verbringen wollen, da sie das Rentenalter im Jahr 2010 erreicht habe. Die Berufungsbeklagte habe dem Berufungskläger von 2006 bis 2010 sukzessive Gelder zur Anlage überlassen. Gemäss Art. 400 OR sei der Beauftragte verpflichtet, jederzeit auf Verlangen über seine Geschäftsführung Rechenschaft abzulegen. Die Parteien hätten einen Treuhandvertrag in Form eines Auftrages abgeschlossen.