Seite 18 transferiert hätte, anstelle diese beim Berufungskläger zu belassen. Sie habe dies nicht getan, was zeige, dass die Gelder zum Aufbau der Atemschule gedient hätten. Der Betrieb wäre allein Sache der Berufungsbeklagten gewesen, weshalb ein Mietvertrag abgeschlossen worden sei und der Handelsregistereintrag alleine auf sie gelautet habe. Die von der Vorinstanz genannten Entschädigungen hätten frühere Aufwendungen während der Zeit in Deutschland und nicht die Zeit der Neuorientierung in der Schweiz betroffen.