Auch in einem Konkubinat, welches wie eine einfache Gesellschaft angesehen werde, werde nicht jährlich abgerechnet. Die Geschichte mit der Liegenschaft zeige, dass dem ganzen Vorhaben ein gemeinsamer Plan zugrunde gelegen habe. Der Berufungskläger lässt vor Obergericht anfügen, die Vorinstanz habe die Vorgeschichte und die Begleitumstände, die zum „Treuhänder-Vertrag“ und auch den übrigen Verträgen geführt hätten, nicht gewürdigt und stattdessen eine „abstrakte Würdigung“ der einzelnen Verträge vorgenommen. Die Berufungsbeklagte habe ihre Rolle um die Atemschule, den Trägerverein und den Umbau bewusst bagatellisiert oder verschwiegen.