Beide Parteien hätten gemeinsam in der Ostschweiz eine Atemschule aufbauen wollen und hätten gemeinsam ihre Mittel (Finanzen und Arbeit) in dieses Unterfangen eingebracht. Die Berufungsbeklagte habe vom 9. April 2009 bis 23. März 2010 verschiedene Geldbeträge an den Berufungskläger überwiesen, also noch vor der Gründung der GmbH. Es sei nicht um den Betrieb der Schule gegangen, sondern um das Schaffen der Rahmenbedingungen für die späteren Tätigkeiten innerhalb der A