GmbH gegründet worden. Die Parteien hätten eine einfache Gesellschaft gegründet mit dem Zweck, eine Atemschule zu betreiben. Dieser Zweck könne nicht mehr erreicht werden, weshalb die Gesellschaft aufzulösen und zu liquidieren sei. Die von der Berufungsbeklagten dem Berufungskläger überwiesenen Gelder seien nicht Trust- oder Treuhandvermögen gewesen, sondern Kapitaleinlagen in die einfache Gesellschaft. Der Berufungskläger sei für die Atemschule tätig gewesen und sei für einen Teil seiner Aufwendungen von der Berufungsbeklagten entschädigt worden, auch noch nach dem Umzug nach O___.