Zunächst ist zu klären, ob es sich bei Begehren um Rechnungslegung und Auskunftserteilung um eine vermögensrechtliche Streitigkeit handelt. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 5A_695/2013 vom 15. Juli 2014 E. 1.1 ausgeführt, dass ein Streit um ein Auskunftsbegehren eine vermögensrechtliche Streitigkeit darstelle, in welcher von einer exakten Bezifferung des Streitwertes abgesehen werden könne und die gesetzliche Streitwertgrenze von CHF 30‘000.00 in Anbetracht des Umfangs des Auskunftsgesuchs erreicht sei.