1.3 Rückzug von Rechtsbegehren vor der Vorinstanz Der Berufungskläger lässt vor Obergericht vorbringen, die Berufungsbeklagte habe in der Klageschrift vom 9. September 2014 mit Ziffer 7 und 8 ihrer Rechtsbegehren die Sperrung des Privat- und Metallkontos des Berufungsklägers bei der Zürcher Kantonalbank verlangt. In der Replik habe sie diese beiden Begehren fallen gelassen. Das Kantonsgericht habe sich im Entscheid vom 21. November 2016 dazu nicht mehr geäussert und den Rückzug der Begehren nicht behandelt. In formeller Hinsicht sei aber darüber zu entscheiden.