1. Prozessuales 1.1 Prozessvoraussetzungen / Zuständigkeit / anwendbares Recht Die vom Gericht von Amtes wegen zu prüfenden Prozessvoraussetzungen (Art. 60 ZPO), aufgeführt in Art. 59 Abs. 2 ZPO, sind vorliegend erfüllt. Insbesondere bezüglich der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit des Kantonsgerichts (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO), welche bejaht werden, kann vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz in ihrer Erwägung 1.1 verwiesen werden.