CHF 200.00 Kosten des Schlichtungsverfahrens CHF 19‘500.00 Entscheidgebühr CHF 19‘700.00 insgesamt, Seite 8 werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt, unter Anrechnung der von der Klägerin geleisteten Kostenvorschüsse von CHF 10‘200.00. Dafür wird der Klägerin für den Betrag von CHF 350.00 das Rückgriffsrecht auf den Beklagten eingeräumt.“