Seite 7 statt. An der Verhandlung wurden Einigungsgespräche durchgeführt und vereinbart, dass die Parteien zum Vergleichsvorschlag eine Rückmeldung einreichen würden (act. B 4/43). Eine Einigung scheiterte (act. B 4/52). Das Kantonsgericht führte am 21. November 2016 die Urteilsberatung durch und fällte seinen Entscheid (act. B 4/56). Das Urteilsdispositiv wurde am 24. November 2016 an die Parteien versandt und vom Beklagten am 25. November 2016 (act. B 4/57) und von der Klägerin am 28. November 2016 (act. B 4/58) in Empfang genommen.