B. Prozessgeschichte C___ liess am 14. April 2014 beim Vermittleramt Appenzeller Vorderland das Vermittlungsbegehren stellen. Die Vermittlung fand am 28. Mai 2014 statt und endete ohne Einigung der Parteien, weshalb der Klägerin gleichentags die Klagebewilligung ausgestellt wurde (act. B 4/2). Am 1. Juli 2014 liess die Klägerin beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden ein Gesuch um Erlass von vorsorglichen Massnahmen einreichen (act. B 4/5/1).