Treuhänder von C___ in der Schweiz eingesetzt wurde. Weiter wurde darin vereinbart, die diversen Beträge aus der Auflösung der Vermögensanlagen in Deutschland auf Konti von N___ gutzuschreiben und als AC Vermögen zu kennzeichnen sowie das in der Schweiz ankommende Vermögen in einem TRUST Fonds zu verwalten (act. B 4/3/5). Am 9. April 2009 folgte der erste Zahlungseingang auf dem Privatkonto von N___ bei der Zürcher Kantonalbank (act. B 4/3/6). Am 29. November 2009 schlossen C___ und N___ einen Darlehensvertrag ab, demzufolge N___ als Darlehensnehmer der Darlehensgeberin C___ CHF 120‘000.00 schuldet (act. B 4/3/18).