2.2.3 Kann die Mahnung durch die direkte Belangung des Hauptschuldners ersetzt werden? Einzugehen ist sodann auf den Hinweis der Berufungsklägerin auf folgendes Zitat aus dem Berner Kommentar (SILVIO GIOVANOLI, in: Berner Kommentar, 2. Aufl. 1978, N. 21a zu Art. 496 OR): „Selbstverständlich kann die Mahnung in der Regel durch direkte Belangung des Hauptschuldners ersetzt werden, sofern diese zweckentsprechend erfolgt.“ Zu beachten ist, dass der Berufungsklägerin am 15. Januar 2015 die Klagebewilligung gegen die Hauptschuldnerin ausgestellt wurde. Was sind die Auswirkungen?