Seite 4 C. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Kantonsgerichtes, 2. Abteilung, vom 15. November 2016 wurde die Klage abgewiesen. Die Gerichtskosten von CHF 13‘700.00 wurden der Klägerin auferlegt, unter Verrechnung mit den von ihr geleisteten Vorschüssen von CHF 9‘200.00. Die Klägerin wurde verpflichtet, dem Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 20‘342.20 (inkl. Barauslagen und 8 % MWSt) zu bezahlen. Auf die Begründung des Urteils kann verwiesen werden. Soweit erforderlich, wird darauf in den nachstehenden Erwägungen eingegangen.