B 4/36/31) ihre Zustimmung mit. Mit Verfügung der Vorsitzenden vom 26. Mai 2016 wurden die Verfahren K2Z 15 12 und K2Z 15 13 vereinigt und unter der Verfahrensnummer K2Z 15 12 weitergeführt. Das Verfahren K2Z 15 13 wurde als erledigt am Protokoll abgeschrieben (act. B 4/36/32). Am 15. November 2016 fand die Hauptverhandlung statt (act. B 4/38). Es wurden gleichentags unter der Verfahrens Nr. K2Z 15 12 zwei separate Urteile gefällt (gegen C___ AG: act. B 4/41; gegen B___: act. B 4/42).