2. Es sei in der Betreibung Nr. 20142498, Betreibungsamt Appenzeller Mittelland, für die Forderung von CHF 200'000.00 definitive Rechtsöffnung zu erteilen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beklagten. ccc) an Schranken (sinngemäss): 1. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 200'000.00 solidarisch haftend mit der C___ AG zu bezahlen. 2. In der Betreibung Nr. 20142498 sei für die Forderung von CHF 200'000.00 der Rechtsvorschlag zu beseitigen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beklagten.