4. Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 7‘500.00, werden dem Berufungskläger und Beklagten auferlegt, unter Anrechnung des von ihm geleisteten Kostenvorschusses in gleicher Höhe. 5. Der Berufungskläger und Beklagte hat die Berufungsbeklagte und Klägerin für die Kosten ihrer Rechtsvertretung im Berufungsverfahren mit CHF 3‘000.00 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) zu entschädigen.